Wurst

[954] Wurst, Faschinenwurst, Wippe, ein Strauchbündel von 10–18 cm Durchmesser und beliebiger Länge; sie muß fest gebunden und sehr biegsam sein.

Die Würste werden auf einem Gerüste, Wurstbank genannt, hergestellt. Möglichst lange Faschinenreiser werden, einander übergreifend, auf eine Reihe von Böcken, die in etwa 1,3 m Entfernung, aus je zwei schrägen, sich kreuzenden Pfählen bestehend, geschlagen sind, mit den Wipfelenden stets nach derselben Richtung gelegt. Dann erfolgt das Binden in je 0,25 m Distanz, mit einfachen Bindeweiden oder Wippenbändern, d.h. dünnen, zähen, gewöhnlich 1 m langen, frischen Weidenruten, welche vorher, über einem Feuer erwärmt, schraubenförmig gedreht wurden, damit sich deren Längsfasern trennen. Als verstärkte Würste sind versuchsweise solche verwendet worden, die man der Länge nach mit 4 mm dickem verzinktem Stahldraht schraubenförmig mit 1,5 m Neigung umwickelte (s. Zentralbl. d. Bauverw. 1894, S. 94).

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 8 Stuttgart, Leipzig 1910., S. 954.
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