Zähnezahl

[956] Zähnezahl wird beim Entwurf von Zahnrädern frei gewählt.

Räder mit nur einem treibenden Zahne kommen in Zählwerken vor. Zwei Zähne hat das Grisson-Getriebe (Bd. 4, S. 632). In Wagenwinden benutzt man vierzähnige, aus dem Vollen gefräste Triebe von Schmiedeeisen, durch Einsetzen gehärtet. An Handwinden wählt man (10), 11 oder 12 Zähne für die Triebe. In laufenden Getrieben steigt die zulässig kleinste Zähnezahl mit der Umfangsgeschwindigkeit u, etwa als u + 10 bei absätzigem, 2(u + 10) bei ständigem Betrieb (besonders für Uebersetzungen ins Schnelle), weil sich Zähne von größerer Anzahl und dementsprechend größerem Raddurchmesser beim Angriff weniger stemmen, weniger reiben und weniger abnutzen. An Elektromotoren hat man Räder von 12 bis 20 Zähnen, bei Transmissionen 24 Zähne, bei Wasserradvorgelegen 36–54 Zähne als Mindestzahl. Meist ist die Zähnezahl ein Vielfaches der Armzahl (s.a. Uebersetzungsverhältnis).

Lindner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 8 Stuttgart, Leipzig 1910., S. 956.
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