[379] Chundun Rajah.

Seite 290. Es giebt unter dem Volke zahllose, abergläubische Vermuthungen über die Macht, die durch ein Zauberhalsband verliehen werden kann. In der Regel glaubt man, daß es nicht vom Hals des Trägers genommen werden darf; da dessen Glück und Unglück, ja selbst sein Leben von demselben abhängig sein kann.

Quelle:
Frere, M[ary]: Märchen aus der indischen Vergangenheit. Hinduistische Erzählungen aus dem Süden von Indien, Jena: Hermann Costenoble, 1874, S. 379.
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