Äsymnēt

[17] Äsymnēt (griech.), in den altgriechischen Staaten ein zur Beilegung der Parteikämpfe gewählter Schiedsrichter oder Gesetzgeber, mit unbeschränkter Gewalt auf Lebenszeit oder auf bestimmte Jahre an die Spitze des Staates gestellt, verschieden von den Tyrannen, deren Macht nur angemaßt war, ähnlich dem römischen Diktator. Der einzige wirklich von den Historikern Ä. genannte Machthaber ist Pittakos von Mytilene, aber auch Solon u. a. nahmen eine ähnliche Stellung ein.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 17.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika