Abdankung

[20] Abdankung (Abdikation), Niederlegung einer Würde, insbes. Verzicht eines Herrschers auf die Krone (Thronentsagung). Die A., die regelmäßig in einer besondern Abdankungsurkunde erklärt wird, steht in der freien Entschließung des Herrschers. Durch die A. wird die Thronfolge in derselben Weise wie bei dem Tode des Herrschers eröffnet, indem der nächste Thronfolgeberechtigte zur Krone berufen wird. Der Abdankende behält regelmäßig den bisherigen Titel bei. Eine Zurücknahme der vollzogenen A. ist nicht zulässig.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 20.
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