Abortivkur

[47] Abortivkur, eine meist gewaltsame Art der Behandlung von Krankheiten, durch die diese im Anfang erstickt werden sollen. Die Erfahrung hat aber gelehrt, daß entzündliche Prozesse, Lungenentzündung, Typhus etc., sich durch große Blutentziehungen, starke Brech- und Abführmittel nicht nur nicht ersticken lassen, sondern daß dem Kranken durch diese Mittel nicht selten schwer geschadet wird. Auch Schleimhautentzündungen lassen sich durch starke Höllensteinätzungen nicht coupieren, und Abortivkuren finden daher nur noch selten Anwendung (z. B. Chinin bei Wechselfiebern).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 47.
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