Admiralschaft

[117] Admiralschaft, früher ein Verband, in den zum gegenseitigen Schutze mehrere eine gemeinschaftliche Reise machende Kauffahrer traten. Sie wählten für die Reise einen Admiral. Ihm hatten die Mitglieder der Sozietät pünktlich Folge zu leisten, und Zuwiderhandlungen verpflichteten zum Ersatz des den andern daraus erwachsenden Schadens. Der Vertrag hieß die Admiralitätspolice. Ward solchen Kauffahrteischiffen von der Regierung ein Kriegsschiff zur Beschützung mitgegeben, so nannte man dies Convoi, mit Convoi fahren; den Vertrag darüber Zeyn- oder Seynbrief.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 117.
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