Admiralitätsrat

[116] Admiralitätsrat, eine vom Kaiser einberufene Kommission von Seeoffizieren, Schiffs- und Maschinenbauingenieuren und höhern Verwaltungsbeamten zur Beratung schwieriger Fragen der Organisation oder der Technik, löst sich nach Erfüllung seiner Aufgabe wieder auf. Als Titel entspricht A. dem Regierungsrat. Höhere Stufen sind der Wirkliche A., der Geheime A. und der Wirkliche Geheime A.[116]

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 116-117.
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