Andelang

[494] Andelang (Wandelang, lat. andelangus, wahrscheinlich v. franz. gantelet, »Handschuh«), Wahrzeichen der gewerten Hand (manus vestita), im germanischen Recht Symbol der Besitzeinweisung; der Käufer eines Grundstückes empfing vor Zeugen auf dem Grundstück nach Zahlung des Kaufpreises den Handschuh und damit den Besitz (die Gewere).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 494.
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