Anlehnslose

[542] Anlehnslose, die Obligationen der Prämien- oder Lotterieanlehen, bei denen das Rechtsverhältnis zwischen dem Begeber und den Inhabern der Lose durch den Anlehnsplan geregelt wird. S. Lotterie.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 542.
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