Prämĭe

[260] Prämĭe (lat. praemium, Belohnung, Vorteil), ein in mehrfachem Sinne gebrauchtes Wort. Zunächst bedeutet P. die für besondere Leistungen ausgelobte Auszeichnung. Als solche werden Prämien, namentlich in Form von Geldzahlungen, Ehrendiplomen, Medaillen etc., für den Wettbewerb in öffentlichen Ausstellungen, für Preisschriften, Konkurrenzarbeiten etc. ausgeschrieben und in der Regel nach den Aussprüchen eines Urteilsausschusses (Jury) erteilt. Die Arbeiterpolitik kennt ein Prämiensystem, das darin besteht, den Arbeiter durch die Aussicht auf Gewährung besonderer Prämien neben dem Lohn zur Ersparung von Stoffen etc. oder zu Mehrleistungen anzureizen (vgl. Arbeitslohn, S. 690). Ausfuhrprämien haben den Zweck, die Ausfuhr zu fördern (vgl. Ausfuhr), während Einfuhrprämien die Einfuhr begünstigen sollen (vgl. Einfuhr). P. heißt ferner die Beigabe, die dem Käufer im Lieferungsgeschäft für den Fall der vollständigen Erfüllung des Vertrags neben dem eigentlichen Gegenstand der Lieferung versprochen (z. B. Bilder als Beigaben zu Zeitschriften), Prämiengeld (Proxenetikum, Bonus) die Vergütung, die zuweilen für den Abschluß eines Geschäfts gezahlt wird. – In der Rechtssprache ist P. das ausbedungene Reugeld, durch das sich bei Lieferungsgeschäften eine der beiden Parteien von Erfüllung des Vertrags befreien kann. Geschäfte, bei denen eine solche P. ausbedungen ist, heißen Prämiengeschäfte (vgl. Börse, S. 244, und Prämiengeschäfte). – Im Versicherungswesen ist die P. die Summe, die vom Versicherten an den Versicherer für Übernahme des Risikos gezahlt wird (vgl. Versicherung), und Prämienreserve die Summe der seit Beginn einer Versicherung aufgespeicherten Überschüsse der Prämien über die Leistungen der Versicherer, die dazu dienen, die später eintretende Unterbilanz zwischen Prämien und diesen Leistungen zu begleichen. Prämienversicherung nennt man im Gegensatz zur Gegenseitigkeitsversicherung diejenige Versicherung, bei der Dritte, gewöhnlich Aktiengesellschaften, gegen Zahlung fester Prämien ohne Rücksicht auf die Höhe des wirklich eintretenden Schadens die Versicherung übernehmen. – Bei Lotterieunternehmungen und Verlosungen nennt man Prämien vielfach die gezogenen Gewinne und zwar entweder alle Gewinne oder einzelne Gewinne, für die besondere vom allgemeinen Plan abweichende Voraussetzungen verlangt werden. Auch bei Lotterieanleihen, Prämienanleihen ist P. soviel wie Treffer, Gewinn. Die über solche Anleihen ausgestellten Obligationen heißen Prämienscheine, Prämienlose, Prämienpapiere (s. d.), dann werden bei Anleihen für frühzeitigere Einzahlungen Prämien gewährt. Endlich wird auch zuweilen im Effektengeschäft die Kurssteigerung als P. bezeichnet. S. auch Heuergeschäft.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 260.
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