Prämienversicherung

[261] Prämienversicherung, derjenige Versicherungsvertrag, bei dem die Leistung des Versicherten von vornherein genau bestimmt ist; den Gegensatz bildet die Versicherung auf Gegenseitigkeit, bei der sich die Leistung nach dem Umfang der zu ersetzenden Schäden bemißt. S. Versicherung.

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 261.
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