Audītor

[79] Audītor (lat.), eigentlich Hörer, Zuhörer; in manchen deutschen Staaten früher Bezeichnung für einen Aspiranten zum Eintritt in den Justizdienst, der an den Geschäften und Verhandlungen teilnahm, aber ohne Sitz und Stimme (auch Auditeur, so insbesondere in Österreich); in der kirchlichen Sprache ein zur Klasse der Audientes (s. d.) gehöriger Katechumene oder Büßer.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 79.
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