Audītor

[920] Audītor (lat., Zuhörer), 1) (röm. Ant.), in der Kaiserzeit Rechtsschüler; 2) im Mittelalter in den romanischen Ländern Mitglied eines höhern Gerichtshofes; daher noch jetzt in Italien Auditor ca-merae, Prälat vom 4. Rang in der Camera apostolica in Rom, hat über alle am päpstlichen Hofe u. in Rom Gewalt u. in peinlichen Fällen ein Recht dor andern Gerichten. A. di ruota, päpstlicher Gerichtsbeisitzer bei der Ruota in Rom. 3) so v.w. Notarius u. Auditeur; 4) (Kirchengesch.), so v.w. Katechumenos; 5) jetzt so v.w. Beisitzer, bei verschiedenen Unterbehörden, meist ohne Stimme, nur um den Gang der Gerichtsverhandlungen kennen zu lernen. Auditorat (Auditoriat), das Amt, die Stelle eines Auditeurs od. Auditors.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 920.
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