Audiénz

[78] Audiénz (lat.), Gehör, Vorlassung bei Fürsten und sonstigen hochgestellten Personen (daher A. erhalten). In der frühern Gerichtssprache verstand man darunter eine Gerichtssitzung, insbes. bei dem deutschen Reichskammergericht und den französischen Parlamenten, sowie auch ein Verhör, einen Vorbescheid oder eine mündliche Verhandlung. Auch in der modernen Gerichtssprache wird der Verhörs- oder Verhandlungstermin zuweilen Audienztermin genannt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 78.
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