Augurn

[118] Augurn (augŭres), bei den Römern die Mitglieder eines uralten Priesterkollegiums, dem die Beobachtung und Deutung der Augurien oder Auspizien (s. d.) oblag. Die Mitgliedzahl war ursprünglich 3, stieg aber im Laufe der Zeit, seit Cäsar betrug sie 15. Die Ergänzung des Kollegiums geschah ursprünglich durch Kooptation, seit 103 v. Chr. durch Wahl der Tribus aus drei vorgeschlagenen Kandidaten, in der Kaiserzeit durch Kaiser und Senat. Das Amt, das lebenslänglich war und von andern weltlichen und geistlichen Ämtern nicht ausschloß, war nur Personen von Geburt und Verdienst zugänglich. Abzeichen waren die trabea, ein in Purpur und Scharlach gestreiftes Kleid, und der lituus, ein knotenloser Krummstab. Ihre Wissenschaft beruhte auf alt überlieferten, nur ihnen zugänglichen Ritualbüchern. Während sie Auspizien nur auf Anordnung eines Beamten vornehmen durften, war dieser an ihre Meldung (nuntiatio) über günstigen oder ungünstigen Ausfall der Zeichen gebunden. Wiewohl dieser Zweig ihrer Tätigkeit schon zu Ciceros Zeit außer Übung war, verblieben ihnen doch noch wichtige Befugnisse, so die Inauguration von Priestern und eines Teiles der heiligen Stätten sowie der Lokalitäten für die Staatsverhandlungen; ferner das oft zu politischen Zwecken gemißbrauchte Recht, bei Volksversammlungen auf Grund selbst wahrgenommener oder ihnen gemeldeter Zeichen (wie Donner und Blitz) eine Vertagung herbeizuführen, und bei Zweifeln an der Legalität staatsrechtlicher Akte entschied das Kollegium, ob ein Versehen (vitium) vorliege, in welchem Fall der Akt ungültig war. Das Kollegium bestand bis zum Umsturz des römischen Religionswesens Ende des 4. Jahrh. fort. Wenn man vom Lachen der A. in Beziehung auf den eignen Unglauben der Vertreter, namentlich religiöser Einrichtungen spricht, so liegt ein Wort Catos zugrunde: »Ein Haruspex muß das Lachen bezwingen, wenn er den andern sieht«. Vgl. Marquardt, Römische Staatsverwaltung, Bd. 3, S. 397 ff. (2. Aufl., Leipz. 1885).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 118.
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