Böcking

[112] Böcking, Eduard, Rechtsgelehrter, geb. 20. Mai 1802 in Trarbach an der Mosel, gest. 3. Mai 1870 in Bonn, habilitierte sich 1826 in Berlin, ward daselbst 1829 zum außerordentlichen Professor ernannt, in demselben Jahre nach Bonn versetzt, wo er seit 1835 als ordentlicher Professor der Rechte wirkte. B. hat sich besonders durch treffliche Ausgaben juristischer Klassiker (Ulpian-Fragmente, 4. Aufl., Leipz. 1855; Gaius, 5. Ausg., das. 1866), des »Brachylogus« (Berl. 1829) und durch die große kritische Ausgabe der »Notitia dignitatum« (Bonn 1839–50, 5 Hefte; Index 1853) Verdienste erworben. Auch gab B. eine Rezension und Übersetzung der »Mosella« des Ausonius (Berl. 1828), die später umgearbeitet nebst den Moselgedichten des Venantius Fortunatus (Bonn 1845) erschien. Seine »Institutionen« (das. 1843, Bd. 1; 2. Aufl. als »Pandekten des römischen Privatrechts«, das. 1853, Bd. 1, und Leipz. 1855, Bd. 2, Lfg. 1) sind unvollendet geblieben. Außerdem besorgte er (1846–48) eine Ausgabe von A. W. v. Schlegels sämtlichen deutschen, französischen und lateinischen Werken; sein letztes größeres Werk war die Ausgabe der gesammelten Werke Ulrichs v. Hutten (Leipz. 1859 bis 1862, 5 Bde.), nebst 2 Supplementbänden, die »Epistolae obscurorum virorum« enthaltend (das. 1864–70); voraus ging ein »Index bibliographicus Huttenianus« (das. 1858).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 112.
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