Backenstreich

[233] Backenstreich, Schlag mit der flachen Hand auf den Backen, bei mehreren Völkern der ältern und neuern Zeit symbolische Handlung bei gewissen Feierlichkeiten. Bei den Römern erfolgte die Freilassung der Sklaven, im Mittelalter und an mehreren deutschen Höfen bis ins 18. Jahrh. die Wehrhaftmachung der Edelknaben unter Erteilung eines Backenstreichs. Bei Grenzbegehungen gab man ehedem den Knaben an Malsteinen Backenstreiche, damit sie den Ort genauer merken sollten. S. auch Firmung.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 233.
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