Backenstreich

[129] Backenstreich, Schlag mit der Flachhand auf den Backen. Ein B. gehörte sonst zu mehreren Feierlichkeiten; so gaben die Römer bei Freilassung eines Sklaven diesem einen B., als Zeichen, daß die Macht des Herrn über ihn, mit diesem letzten Zeichen der Gewalt aufhöre; im Mittelalter (an mehreren deutschen Höfen bis Anfang des 18. Jahrh.) erhielt der Edelknabe bei der Wehrhaftmachung einen B. mit den Worten: dies leide von mir, aber von keinem mehr! bei Grenzumgehungen gab, u. gibt man an manchen Orten noch, mitgenommenen Knaben an den wichtigsten Grenzsteinen B-e, damit sie den Ort desto genauer merken sollen; in der Katholischen Kirche schlägt der Bischof bei der Firmelung den Gefirmelten sanft auf den Backen mit den Worten: Pax tecum! (d.i. Friede mit dir!) Dagegen ein B. mit Absicht u. nicht scherzweise gegeben (Ohrfeige) gehört rechtlich zu den groben Realinjurien u. wird, nach den Landesgesetzen u. nach den Verhältnissen der beleidigenden u. beleidigten Person zu einander, mit einer Geldbuße od. mit Gefängniß bestraft; bei Personen, unter denen Duelle gewöhnlich sind, u. welche Beleidigungen nur hierdurch auslöschen wollen, hat er meist einen Zweikampf zur Folge.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 129.
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