Bahnpfandschuld

[275] Bahnpfandschuld, ein Ausdruck des preußischen Rechts für eine auf eine Klein- oder Privatbahn als Bahneinheit (s. d.) in das Bahngrundbuch eingetragene Hypothek oder Grundschuld.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 275.
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