Ban [1]

[321] Ban (franz., spr. bāng), soviel wie Bann; besonders der ehemalige französische Heerbann, ein öffentliches Aufgebot der königlichen Lehnsleute zur Leistung der Heeresfolge in Person oder doch durch Stellung eines bestimmten Truppenkontingents; seit Ludwig XII. verfallend, wurde er das letzte Mal von Ludwig XIV. 1674 angeordnet. Die geistlichen Lehnsträger der Krone waren davon schon 1636 unter Ludwig XIII. gegen das Versprechen einer Geldbeihilfe in Kriegszeiten befreit worden. Auch die Bürger einiger Städte, die Mitglieder des Pariser Parlaments und hohe Staatsbeamte waren dem B. nicht unterworfen. Die Bekanntmachung und Vollziehung des B. geschah durch die Bannerets (Bannerherren), später durch die Baillis, Seneschalle oder Gouverneure der Provinzen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 321.
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