Beichtvater

[571] Beichtvater (Confessionarius), der Geistliche in seinem Verhältnis zu den Beichtenden, seinen Beichtkindern. Der eigentliche B. ist bei den Katholiken immer der Ortspfarrer, doch ist es gestattet, auch andre Geistliche zu wählen, die vom Bischof die erforderliche Approbation für einen bestimmten Sprengel haben oder ein Privilegium, wie es die Bettelmönche einst besaßen. Auch in der evangelischen Kirche wird die Bezeichnung B. für den Ortsgeistlichen gebraucht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 571.
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