Beichtvater

[499] Beichtvater, der Geistliche, den Beichtenden (Beichtkindern) gegenüber, in so fern ihm die Beichte anvertraut wird. Es ist üblich, einen eigenen beständigen B. zu wählen. In kleineren Parochien ist es der angestellte Geistliche, u. will ein Parochiane einen anderen B. nehmen, so bedarf er dazu nach vorhergehender Meldung bei der vorgesetzten geistlichen Behörde eines Dimissorialedes bisherigen B-s, in der Katholischen Kirche eines Beichtbriefes (s.d.).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 499.
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