Beneficium abdicationis

[629] Beneficium abdicationis, das Recht der Witwe, sich durch eine feierliche Erklärung von jeder Beteiligung an dem Ehevermögen loszusagen und hierdurch ihre Haftung für die Schulden des Ehemanns abzuwenden. Vgl. Erbenhaftung.[629]

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 629-630.
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