Beschuldigter

[751] Beschuldigter, im Strafprozeß derjenige, gegen den die Anzeige einer strafbaren Handlung erstattet ist. Der Beschuldigte, gegen den die öffentliche Klage erhoben ist, wird Angeschuldigter und derjenige, gegen den die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen ist, Angeklagter genannt (Strafprozeßordnung, § 155).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 751.
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