Besteder

[762] Besteder (Bestäder), der Bauherr, der ein Schiff erbauen läßt. Der Vertrag zwischen Bauherr und Baumeister (Annehmer) ist regelmäßig ein sogen. Werkverdingungsvertrag. Die über den Vertrag aufgenommene Urkunde heißt Maalbrief (Mählbrief), wohl auch Zerte.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 762.
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