Boställen

[259] Boställen, Amtswohnungen. In Schweden kleine Güter, die der Staat den Staatsbeamten während der Amtsführung als Wohnung und zur Ausnutzung überließ. Seit 1877 wurde diese Art der Besoldung auf priesterliche und einige Zivilämter beschränkt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 259.
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