Brevet

[406] Brevet (franz., spr. bröwǟ; v. lat. brevis), kurzer Brief, in Frankreich königlicher Gnadenbrief, der dem Empfänger einen Vorzug, Titel oder sonst eine Auszeichnung verlieh. So nannte man Ducs ab. solche Herzöge, die nur den Titel eines Herzogtums erhielten; Brevets de joyeux avènement oder de serment de fidelité waren solche Brevets, die einem Geistlichen die Anwartschaft auf die erste erledigte Präbende sicherten. Durch ein vom König eigenhändig unterschriebenes B. wurde den Höflingen die Erlaubnis erteilt, das bevorzugte Hofkleid (blau mit goldenen Treffen) zu tragen. B. d'invention oder auch bloß B., soviel wie Patent (s.d.). – In England und in Nordamerika versteht man unter B. (spr. brewwit) die Bestallungsurkunde für einen Offizier, dem ein gewisser Offiziersrang, jedoch ohne die entsprechende Stelle in der Armee, als bloßer Titel verliehen wird. In der französischen Armee wird durch das B. d'etat-major das Zeugnis der Befähigung für die Verwendung im Generalstabsdienst ausgestellt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 406.
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