Burgundische Gesetzbücher

[634] Burgundische Gesetzbücher, die unter der Herrschaft der burgundischen Könige vor der fränkischen Eroberung (534) entstandenen beiden Rechtssammlungen für die Burgunder und die im burgundischen Reich lebenden Römer. 1) Die Lex Burgundionum (Liber legum Gundobadi, Lex Gundobada, Gombata), eine amtliche Sammlung burgundischer Königsgesetze. Ihre Abfassung fällt in die Regierungszeit des Königs Gundobad (474–516). Die Lex galt nicht nur für die Burgunder, sondern fand auch bei Rechtshändeln zwischen Römern und Burgundern Anwendung. Auch nach der Einverleibung Burgunds in das fränkische Reich blieb sie als persönliches Recht der Burgunder bis in das 11. Jahrh. hinein in Kraft. 2) Die Lex Romana Burgundionum (auch als Papianus bezeichnet) ist, gleichfalls von König Gundobad, für die in Burgund lebenden Römer nach dem Vorbilde der Gundobada erlassen; ein praktischer Leitfaden des römischen Rechts, neben dem die römischen Rechtsquellen, später insbes. in der handlichen Fassung der Lex Romana Wisigothorum (des sogen. Breviarium), ihre Geltung behielten. Vgl. Schröder, Lehrbuch der deutschen Rechtsgeschichte (4. Aufl., Leipz. 1902).-

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 634.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: