Delegāt

[608] Delegāt (lat., von delegare, abordnen, überweisen, übertragen), derjenige, der infolge der Anweisung eines andern (Delegant) etwas leistet oder zu leisten verspricht. Im katholischen Kirchenrecht bezeichnet man damit eine Person, welcher die Ausübung der kirchlichen Regierungsgewalt und insbes. die der streitigen Gerichtsbarkeit übertragen ist. So gibt es judices in partibus, d. h. Richter, welche die eigentlich nach Rom zur Entscheidung gelangenden Sachen an Ort und Stelle als päpstliche Delegaten zu entscheiden haben; ferner erscheinen die Bischöfe in einer Reihe von Fällen zuständig als ein für allemal ernannte päpstliche Delegaten (tamquam sedis apostolicae delegati).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 608.
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