Durchschnittsrechnung

[301] Durchschnittsrechnung, die praktische Anwendung des arithmetischen Mittels (s. d.). Man unterscheidet drei Fälle: 1) Aus den verschiedenen Werten, die mehrere zusammensetzbare oder mischbare Dinge besitzen, soll der Wert gesucht werden, den eine wirklich vorgenommene oder bloß gedachte Mischung hat, vgl. Alligationsrechnung. 2) Der Preis, den eine Ware während eines bestimmten Zeitraums durchschnittlich gehabt hat (ihr Durchschnittspreis), ist das arithmetische Mittel aus den verschiedenen Preisen, die während dieses Zeitraums für sie gezahlt worden sind. 3) Man sucht die mittlere Verfallzeit mehrerer zu verschiedenen Preisen zahlbarer Kapitalien (besonders Wechsel), also eine Durchschnittsverfallzeit zu der, ohne Nachteil für Gläubiger oder Schuldner, die Zahlung auf einmal geleistet werden kann; vgl. Terminrechnung.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 301.
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