Termīnrechnung

[420] Termīnrechnung (Terminreduktionsrechnung), die Berechnung eines gemeinschaftlichen mittlern Zahlungstermins für mehrere zu verschiedenen Zeiten fällige nichtverzinsliche Kapitalien. Die gewöhnliche Regel, nach der man im kaufmännischen Verkehr, wo es sich um kurze Termine handelt, stets rechnet, besteht darin, daß man jedes Kapital mit seiner Verfallzeit multipliziert, die Summe aller Produkte bildet und diese Summe durch die Summe der Kapitalien dividiert. Sind also 1200 Mk. in einem Jahr, 800 Mk. in 2 Jahren, 1500 Mk. in 4 Jahren und 2500 Mk. in 5 Jahren zahlbar, so hat man 1200 . 1+800 . 2+1500 . 4+2500 . 5 = 21,300, und der mittlere Zahlungstermin für die Gesamtsumme von 6000 Mk. ist daher x = 21,300 : 6000 = 311/23 Jahre oder 3 Jahre 6 Monate 18 Tage. Die Berechtigung dieses Verfahrens liegt darin: Wenn der Gläubiger jedes Kapital, das er erhält, am Tage des Empfangs zinstragend anlegt, so hat er an dem Tag, an dem das letzte Kapital fällig ist, dieselbe Summe an Kapital und Zinsen in Händen, sowohl wenn die ursprünglichen Zahlungsfristen eingehalten werden, als wenn der mittlere Zahlungstermin gewählt wird. Ebenso hat der Schuldner bei beiden Arten der Zahlung genau denselben Zinsgenuß von dem zu zahlenden Gelde.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 420.
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