Ehefähigkeitszeugnis

[399] Ehefähigkeitszeugnis heißen in Österreich die von der politischen Behörde erster Instanz den österreichischen Staatsangehörigen, die im Ausland eine Ehe eingehen wollen, auszustellenden Zeugnisse, die erklären, daß der Eheschließung nach österreichischem Rechte kein Hindernis im Wege steht. Frauen und Kinder erlangen durch das E. österreichische Staatsangehörigkeit. Eine ähnliche Einrichtung besteht auch für Schweizer, die im Ausland heiraten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 399.
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