Eisenbahnbücher

[519] Eisenbahnbücher (Eisenbahngrundbücher, Pfandbücher), öffentliche Bücher für die dinglichen Rechtsverhältnisse der Eisenbahnen, dienen als Grundlage für die Kreditfähigkeit der Eisenbahnunternehmungen. Solche E. bestehen in Österreich auf Grund des Gesetzes vom 19. Mai 1874 und in Ungarn auf Grund des Gesetzes vom 7. April 1868. In der Schweiz gibt es nur Pfandbücher für die an Eisenbahnen bestehenden Pfandrechte. Das deutsche, französische u. englische Recht kennt das Institut der E. nicht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 519.
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