Eisenbahngüteragenten

[528] Eisenbahngüteragenten, Personen, denen die Besorgung des Güterdienstes auf kleinern Stationen (Haltestellen) von Nebenbahnen gegen bestimmte Vergütung vertragsmäßig übertragen ist, werden unter anderm bei den sächsischen und bayrischen, ebenso bei einzelnen preußischen Lokalbahnen verwendet. Vgl. auch Eisenbahngüternebenstellen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 528.
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