Eisenbahngeld

[527] Eisenbahngeld, auf Verlangen jederzeit einlösliche Kassenscheine, deren Ausgabe bis zu einem gewissen Betrag früher einigen deutschen Eisenbahnverwaltungen (z. B. der Leipzig-Dresdener) zum Zweck erleichteter Aufbringung des Anlagekapitals gestattet war. Sie sind mit der Neuordnung des Banknotenwesens im Deutschen Reich (1874) verschwunden. Vgl. Bahngeld.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 527.
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