Eisern

[568] Eisern wird im Rechtsleben häufig statt »ewig« oder »ständig« gebraucht für einen Bestand, der von einer Vertragspartei bei Verantwortlichkeit gegen die andre durch unverzüglichen Ersatz eines Abganges stets in demselben Umfang und Wert erhalten werden muß. So kennen Rechnungsführung und Buchhaltung eisernes Inventar, süddeutsche Landwirte als Verpächter und Pächter von Vieh eisern Vieh, und in größern Städten, wie z. B. in Hamburg, hat schon lange mancher eiserne Pferde, der ehemals Wagen und Pferde nebst Kutscher hielt. Dem hierüber abgeschlossenen Vertrag, dem sogen. Eisernviehvertrag, entstammt das Rechtssprichwort: »Eisern Vieh stirbt nie«, d.h. der Pächter muß jeden Abgang an Vieh sofort wieder durch neues ersetzen. – Ähnlich bedeutet im Militärwesen eiserner Bestand einen Vorrat an Geld oder Material irgend welcher Art, der stets voll und kriegsbrauchbar vorhanden sein muß, oder den Vorrat an Proviant (eiserne Portion), gewöhnlich für drei Tage, oder an Futter für Reit- und Zugpferde (eiserne Ration). Dieser Vorrat, der für den Soldaten aus Brot, Zwieback, Reis, Speck, Fleischkonserven, Kaffee, Salz, für das Pferd aus Körnerfutter besteht, darf nur auf besondern Befehl angegriffen werden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 568.
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