Endarterĭe

[771] Endarterĭe, Endaft einer Schlagader. Für gewöhnlich steht das Kapillargebiet des Endastes einer Arterie durch seitlich sich abzweigende Gefäße mit dem Hauptstamm der Arterie in Verbindung. Diese Verbindung fehlt bei den Endästen der Milz-, Netzhaut-, Nieren- und Zentralganglienarterien des Gehirns. Wird eine solche E. durch einen Embolus verstopft, so wird ihr keilförmiges Kapillargebiet zuerst völlig blutleer, allmählich aber füllt es sich durch das von der abführenden Vene rückstauende Blut bis zu dem Punkte, daß schließlich rote Blutkörperchen in das Gewebe austreten. Das Kapillargebiet ist damit in einen Infarkt (s. d.) verwandelt. Wird aber ein andrer Arterienendast als die der oben genannten durch einen Embolus verstopft, so ist binnen kurzem jede Wirkung des Embolus durch den sich sofort herstellenden Seiten- (Kollateral-) Kreislauf aufgehoben. Die Endarterien spielen also für die Infarktbildung eine hochwichtige Rolle.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 771.
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