Endurteil

[774] Endurteil, in der Sprache des Zivilprozeßrechts dasjenige Urteil, das den Rechtsstreit in der jeweiligen Instanz beschließt, im Gegensatz zu Vollurteil, das den Rechtsstreit ganz beendigt. Vgl. Urteil.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 774.
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