Evidént

[200] Evidént (lat.), offenbar, augenscheinlich, der allgemeinen Einsicht zugänglich. Evidenz, Augenscheinlichkeit; der höchste Grad von Gewißheit, den eine Behauptung oder Beweisführung dann erlangt, wenn die!Beziehungen des Gegenstandes völlig klar und durchsichtig vor dem geistigen Auge liegen; etwas in Evidenz halten, z. B. ein Steuerkataster, dasselbe nach jeweilig stattgefundenen Änderungen berichtigen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 200.
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