Exmission

[217] Exmission (lat., »Austreibung«), die Handlung, mittels deren jemand aus dem Besitz einer unbeweglichen Sache gesetzt oder zu deren Räumung genötigt wird. Exmissionsklage heißt die eine solche Räumung bezweckende Klage, die sehr häufig vom Vermieter nach Ablauf der Mietzeit gegen den Mieter angestrengt wird, der die Wohnung nicht verlassen will. Diese Klage gehört zur Zuständigkeit der Amtsgerichte (s.d.). Vgl. auch Zwangsvollstreckung.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 217.
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