Fangdamm

[310] Fangdamm, bei Durchstichen von Strömen die Erdmasse, die man, um dem vorzeitigen Eindringen des Wassers vorzubeugen, so lange stehen läßt, bis die Arbeit vollendet ist; bei Gründungen im Wasser, z. B. bei Brückenpfeilern, eine mit Ton, Lehm oder Beton gedichtete kasten- oder dammartige Umzäunung, welche die Baugrube möglichst wasserdicht umschließt, so daß sie ausgeschöpft oder ausgepumpt und das Grundmauerwerk im Trocknen ausgeführt werden kann.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 310.
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