Fangdamm

[600] Fangdamm. Zur Umschließung der Baugrube bei Gründungen im und am Wasser verwendet man, sobald Spund- oder Pfahlwände des großen Wasserdruckes wegen nicht ausreichen, Fangdämme. Ihre Konstruktion richtet sich nach dem Untergrund, der Wassertiefe und dem Baumaterial.

Die wichtigeren Konstruktionsweisen sind die folgenden:

1. Wenn die Höhe des Fangdammes 0,6–1,0 m nicht überschreitet, so kann man ihn als Erddamm ausbilden; doch gewährt ein solcher keinen hohen Grad von Wasserdichtheit. Letzteres ist nur der Fall, wenn der Damm aus gewachsenem Boden stehen geblieben ist; alsdann kann er auch für größere Höhen benutzt werden.

2. Bei einem aus Erde zu schüttenden Fangdamm kann man die Wasserdichtheit erhöhen, wenn man eine Stülpwand oder eine Spundwand schlägt und gegen diese die Erde schüttet,

3. Bei größeren Höhen (bis zu ca. 3 m) schlägt man eine lotrechte oder eine schräge Pfahlreihe, überdeckt diese mit einem wagerechten Holm und lehnt gegen letzteren eine schräge Bretter- oder Bohlenwand; auf diese kommt eine Schüttung von Erde, Mist, Dünger u.s.w.

4. Alle diese Fangdammkonstruktionen nehmen im Grundriß eine meist nicht zulässige große Fläche in Anspruch; auch sind sie bei größerem Wasserdruck nicht fest genug. In beiden Richtungen sind Kastenfangdämme vorteilhafter. Ein solcher Fangdamm wird aus zwei Holzwänden, zwischen denen möglichst wasserundurchlässiges Füllmaterial eingebracht[600] wird, gebildet (Fig. 1 und 2). Die Holzwände bestehen entweder aus dicht nebeneinander geschlagenen Pfählen oder aus Bretter-, Stülp- und Spundwänden w, die durch Pfahlreihen a gestützt werden; zur Längsverbindung dienen Holme und Gurthölzer c. Um beim Einbringen der Füllung das seitliche Ausweichen der Wände zu verhüten, bringt man eine Querverbindung e an, die entweder aus hölzernen Zangen oder eisernen Ankern bestehen kann. Zur Füllung f ist frischer Klaiboden am bellen geeignet, weil er am dichtesten ist; diesem zunächst stehen feuchter, sandiger Lehm, Gartenerde oder lehmiger Sand. Der untere Teil der inneren Holzwand bleibt häufig zum Schutz des Fundamentes stehen; nicht selten umgibt dieselbe eine Steinschüttung.

5. Man erreicht bei einem Kastenfangdamm den höchsten Grad von Wasserdichtheit, wenn man als Füllmaterial hydraulischen Beton verwendet; dadurch entsteht ein Betonfangdamm. Obwohl ein solcher schwächer als ein gewöhnlicher Kastenfangdamm gehalten werden kann, kommt er doch teurer als letzterer zu stehen.

6. Um an Füllmaterial zu ersparen, hat man den Kastenfangdamm seiner Breite nach durch Zwischenwände in zwei, selbst drei Abteilungen zerlegt und diese, dem nach oben abnehmenden Wasserdruck entsprechend, verschieden hoch gemacht; so entliehen zwei- bezw. dreifache Fangdämme.

7. Ist der Untergrund sehr steinig oder felsig, so kann man Fangdämme der seither beschriebenen Konstruktion nicht anwenden, weil man keine Pfähle schlagen kann. Bei geringer Wassertiefe ersetzt man die Pfähle durch eiserne Stangen in vorgebohrten Löchern; dazu kommt eine Verkleidung aus lotrechten Bohlen, die so fest eingeschlagen werden, bis sie sich den Unebenheiten des Bodens etwas anpassen.

8. Bei größerer Wassertiefe wird in einem solchen Falle ein Damm, am bellen aus Lehmerde, geschüttet, und in diesen werden die Pfähle eingerammt.

9. Ist dies nicht zulässig, so wendet man Senkgerüste oder schwimmende Fangdämme an. Ueber Wasser wird ein der sonstigen Fangdammkonstruktion entsprechendes Gerüst, das die erforderlichen Längs- und Querverbindungen sowie auch Verdrehungen erhält, zusammengezimmert; dieses wird an der Baustelle auf die Sohle des betreffenden Gewässers versenkt.

Im Grundriß schließen sich die Fangdämme der Grundform des zu fundierenden Bauwerkes tunlichst an; doch vermeidet man gern zu viele und spitze Ecken.

Schmitt-Darmstadt.

Fig. 1.
Fig. 1.
Fig. 2.
Fig. 2.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 3 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 600-601.
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