Spundwände

[232] Spundwände werden im Bau- und Ingenieurwesen zu verschiedenen Zwecken verwendet: 1. um das Unterwaschen der Fundamente von Bauwerken zu verhüten; 2. um das Ausweichen lockeren Baugrundes nach der Seite hin zu vermeiden; 3. um für Baugruben die erforderliche Wasserdichtheit zu erzielen (s. Baugrube und Fangdamm); 4. um bei Stauanlagen das Durchquellen des Oberwassers nach dem Unterwasser zu verhüten; 5. zur Umschließung von Betonfundamenten.

Solche Wände bestehen aus dicht nebeneinander geschlagenen Spundpfählen (s.d.). Letztere bleiben oben bisweilen frei; meist werden sie aber durch Holme oder Gurthölzer verbunden. Bei der Verholmung (Fig. 1) schneidet man an die Pfähle einen durchlaufenden Halbzapfen an; nur bei einzelnen Pfählen läßt man die Zapfen durchgehen. Die Anordnung von Gurthölzern (Fig. 2) ist zwar teurer, aber solider. Um längeren Spundwänden besseren Halt[232] zu gewähren, schlägt man in Abständen von 3–6 m stärkere Pfähle, sogenannte Haupt- oder Richtpfähle, ein, die man an beiden Seiten mit Nuten versieht (Fig. 3); solche stärkere Pfähle sind auch an etwa vorkommenden Ecken anzuordnen (Fig. 4 und 5). – Auch eiserne Spundwände sind zur Anwendung gekommen. Man bildet sie entweder aus gußeisernen Platten von geeignetem Querschnitt oder aus Wellblech oder aus passenden Fassoneisen.

Schmitt-Darmstadt.

Fig. 1., Fig. 2.
Fig. 1., Fig. 2.
Fig. 3.
Fig. 3.
Fig. 4., Fig. 5.
Fig. 4., Fig. 5.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 8 Stuttgart, Leipzig 1910., S. 232-233.
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