Fangdamm

[105] Fangdamm, 1) bei Durchstichen die Erdmasse, welche bis zur Vollendung derselben das Einströmen des Wassers verhindert; 2) bei Grundbauten im Wasser ein den höchsten Wasserstand übersteigender Damm, durch welchen das Wasser während der Arbeit vom Baue abgehalten wird; er besteht aus einer wasserdichten Wand, welche den ganzen zu behauenden Raum u. den für die Arbeiter, Maschinen u. Materialien einschließt, worauf das innerhalb befindliche Wasser ausgeschöpft wird. Ein F. wird aus einer od. aus zwei Reihen senkrecht eingeschlagener Pfähle in sechs- bis achtfüßiger Entfernung von einander errichtet, man verbindet diese Pfahlreihen der Länge nach durch Holme, der Breite nach durch Zangen; der Zwischenraum der Pfahlreihen wird mit Bohlen dicht besetzt u. mit Lehm od. Thon schichtenweise ausgestampft. Das durch den Boden quellartig aufsteigende Wasser wird mit Mist, mit Thonsäcken od. mit Wassermörtel gestopft. Fangdämme werden bei jedem im Wasser zu errichtenden Mauerwerk, als bei Brückenpfeilern, Hafenmauern etc. nöthig, wo dieselben nicht mit Hülfe von Senkkästen errichtet werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 105.
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