Fechtschulen

[372] Fechtschulen, Vereinigungen, die bei ihren Mitgliedern und andern Personen Gaben für wohltätige und gemeinnützige Zwecke sammeln und namentlich das Aufheben und Sammeln für gewöhnlich weggeworfener Dinge, wie Zigarrenabschnitzel, Briefmarken u. dgl., zur Pflicht machen, um sie an eine Zentralstelle abzuliefern und daraus einen Erlös zu zielen. Die bedeutendsten F. sind die Deutsche Reichsfechtschule (s.d.), die Generalfechtschule in Lahr und die Verbände in Leipzig und Chemnitz. Ähnliche Zwecke verfolgt die »Brockensammlung« (s.d.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 372.
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