Feldmaße

[399] Feldmaße (ökonomische Maße), die zur Größenbestimmung von Grundstücken dienenden Längen- und Flächenmaße. Zu erstern gehören Rute, Klafter, Perche etc., und oftmals war für die Breite der Ackereinheit eine geringere Zahl von Längeneinheiten als für die Längenerstreckung vorgeschrieben; Feldmesser oder Geometer messen und katastrieren ansteigende und gewölbte Flächen nicht nach deren wirklicher Gestalt, sondern nach der Projektion auf die horizontale Ebene. Bis in die neueste Zeit hinein hielten manche Länder, unbeschadet der wirklichen Ausmessung für die Grundbücher, an alten Maßen fest, die mit der Bodenbeschaffenheit schwankten, weil sie auf dem Ertrage beruhten und die Grundlage für den Waffendienst oder die Steuerleistung bildeten. Hierbei wandte man das landesübliche Hohlmaß für die Hauptfrucht als Einheit an und berechnete die artbaren Ländereien nach der Menge von Scheffeln, Tonnen etc., die zur Aussaat gemeinhin nötig waren. Anderswo galt ursprünglich die Tagesleistung eines Gespannes beim Pflügen als maßgebend; die daraus gebildeten Namen, wie Juchart, Tagwerk, Morgen etc., wurden später auf die gesetzlich genau bestimmten F. übertragen. Wo das metrische System eingeführt ist, gilt das Ar als Einheit. In den Ländern englischer Zunge dient als Feldmaß das Acre, wie denn auch in manchen deutschen Landschaften schlechthin »Acker« gesagt wurde, in Rußland die Deßjätine. Vgl. Flächenmaße.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 399.
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