Feudāl

[493] Feudāl (von feudum, s.d.), das Lehnswesen betreffend, auf das Lehnswesen bezüglich; dem mittelalterlichen Lehns- und Ständewesen zuneigend; daher Feudale diejenigen, die im modernen Staatswesen gewisse Standesvorrechte in Anspruch nehmen, die mit demselben im Widerspruch stehen. Feudalpartei, reaktionäre Adelspartei; Feudalsystem, das Lehnswesen (s.d.). Feudalstaat, Lehnsstaat; Feudalwesen, Lehnswesen; Feudalstände, Landstände, die nur sich selbst und ihre eignen Standesinteressen vertreten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 493.
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