Fischereischutzkreuzer

[620] Fischereischutzkreuzer, Aufsichtsschiffe der deutschen, dänischen, holländischen, belgischen, französischen und englischen Marine zur Ausübung der Fischereipolizei in der Nordsee gemäß internationalem Vertrag vom 6. Mai 1882; die F. führen als Abzeichen einen dreieckigen Stander, der blau und gelb gewürfelt ist.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 620.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: