Güterbeschauer

[545] Güterbeschauer sind obrigkeitlich bestellte Personen, denen die Besichtigung und Aufnahme abgabepflichtiger Waren obliegt, auch soviel wie Bracker (s. d.) oder Mäkler (s. d.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 545.
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